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Kabinett beschließt weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Kabinett beschließt weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Das Bundeskabinett hat am 21.08.2019 die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlags gebilligt. Dies hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt. Nach dem beschlossenen Gesetzentwurf soll die Abgabe von 2021 an für rund 90 Prozent der Steuerzahler vollständig wegfallen. Weitere 6,5 Prozent sollen zumindest teilweise entlastet werden (Quelle: beck-aktuell).

Wichtige Info´s

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Scheidungskosten keine agB mehr (BFH)

Scheidungskosten keine agB mehr (BFH)

Scheidungskosten sind Prozesskosten i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse (BFH, Urteil vom 18.05.2017 – VI R 9/16; veröffentlicht am 16.08.2017).  Quelle: www.nwb.de