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GRUNDSTEUER-REFORM

Anfragen zur Grundsteuer-Reform und den erforderlichen Erklärungen werden ausschließlich für unsere Bestandsmandanten bearbeitet.

Wenn Sie mit uns bereits in einem aktiven Mandatsverhältnis stehen und uns hierzu beauftragen möchten, müssen Sie Sich dazu zwingend im Steuerbüro vormerken lassen.

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Für Grundsteuererklärungen von Privateigentum wurde im Auftrag des BMF ein Online-Service geschaffen, der Sie vollständig unterstützen soll. Den Link finden Sie HIER.

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Der Begriff Steuerberater ist als unabhängiges

Organ der Steuerrechtspflege

im Gesetz verankert. Er ist Interessenvertreter seiner Mandanten und auch dem Gemeinwohl verpflichtet. Steuerberater unterliegen daher besonderen berufsrechtlichen Regelungen. Die Berufsaufsicht der Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer sichern einen gleichbleibenden hohen Standard.

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