Umsatzsteuer | Keine USt auf Entgelte für Abwasser und Abfall (SenFin Berlin)
Auch weiterhin muss auf die Entgelte für Abwasser und Abfall keine Umsatzsteuer erhoben werden. Auf Antrag des Landes Berlin haben die Finanzminister der Bundesländer mehrheitlich am 22.06.2017 gegen den Bund entschieden, dass die Endverbraucher auch künftig nicht zusätzlich belastet werden. Quelle: www.nwb.de