Scheidungskosten keine agB mehr (BFH)

Scheidungskosten keine agB mehr (BFH)

Scheidungskosten sind Prozesskosten i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse (BFH, Urteil vom 18.05.2017 – VI R 9/16; veröffentlicht am 16.08.2017).  Quelle: www.nwb.de

 

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