Grundsteuer-Reform

Grundsteuer-Reform

Zum 1.1.2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln. Damit verliert der Einheitswert aus den Jahren 1935 bzw. 1964 als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit.

Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1.7.2022 bei den Finanzämtern eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022.

Wichtiger Hinweis: Wir werden in dieser Angelegenheit ausschließlich für unsere Bestandsmandanten tätig werden können. Wenn Sie mit uns bereits in einem aktiven Mandatsverhältnis stehen und uns hierzu beauftragen möchten, müssen Sie Sich dazu zwingend im Steuerbüro vormerken lassen. Nur dann werden wir zur gegebenen Zeit auf Sie zukommen können und die erforderlichen Daten erheben um die Feststellungserklärung entsprechend zu erstellen.

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