Elektronische Fahrtenbücher

Elektronische Fahrtenbücher

Durch eine Finanzgerichts Entscheidung wurde bestätigt, dass nur die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System nicht ausreicht, damit ein Fahrtenbuch als ordnungsgemäß anzusehen ist. Die weiteren Angaben wie z.B. Anlass und besuchte Geschäftskontakt sind ebenfalls zeitnah zu erfassen (in der Regel 7 Tage). Bei Fragen zu einem elektronischen Fahrtenbuch oder Vergünstigung bei Partnerunternehmen der DATEV können Sie sich gern bei mir in der Steuerkanzlei melden.

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