Autor: Dirk Grewe

Scheidungskosten keine agB mehr (BFH)

Scheidungskosten keine agB mehr (BFH)

Scheidungskosten sind Prozesskosten i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse (BFH, Urteil vom 18.05.2017 – VI R 9/16; veröffentlicht am 16.08.2017).  Quelle: www.nwb.de

 

Verfahrensrecht | Schätzung bei Nichtabgabe der Steuererklärung (FinMin)

Verfahrensrecht | Schätzung bei Nichtabgabe der Steuererklärung (FinMin)

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat sich zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO wegen Nichtabgabe der Steuererklärung geäußert ().

Neben allgemeinen Ausführungen geht das FinMin auf folgende Punkte näher ein:

  • Anrechnung der Steuerabzugsbeträge bei der Einkommensteuerveranlagung
  • Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung
  • Vorbehalt der Nachprüfung
  • Zwangsgeldverfahren im Falle einer Schätzung
  • Verspätungszuschläge
  • Einleitung eines Straf- und Bußgeldverfahrens
  • Verfahren bei Einsprüchen und Änderungsanträgen
  • Einwendungen nach Einspruchsentscheidung
  • Besonderheiten bei der Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • Besonderheiten bei LohnsteueranmeldungenQuelle: www.nwb.de
Umsatzsteuer | Keine USt auf Entgelte für Abwasser und Abfall (SenFin Berlin)

Umsatzsteuer | Keine USt auf Entgelte für Abwasser und Abfall (SenFin Berlin)

Auch weiterhin muss auf die Entgelte für Abwasser und Abfall keine Umsatzsteuer erhoben werden. Auf Antrag des Landes Berlin haben die Finanzminister der Bundesländer mehrheitlich am 22.06.2017 gegen den Bund entschieden, dass die Endverbraucher auch künftig nicht zusätzlich belastet werden. Quelle: www.nwb.de